History

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Auszug aus
Höfe und Familien im. Kirchspiel Gerresheim vor 1805

Name des Chronisten:
Ingrid Buschmann - Höltgen
(Ratingen)

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16. Die Höfe zu Rülfrath
Südlich der Bergischen Landstraße, an beiden Seiten des Rotthäuser lagen die Höfe zu Roylfrade (Rülfrath). Ursprünglich hatte der Roylfrader Hof mit seinen Absplissen dem Stift Gerresheim gehört. Wahrscheinlich war der erste Hofaufsitzer, der seinen Hof auf gerodetem Land baute, ein Mann mit Namen Rollef (Rudolf).

Das Heberegister der Äbtissin Guda von 1213 - 1231 verzeichnet:

 

Roylfrade duodecim et unum quadrantem
alter ibidem triginta denarius
et septem quadrantem et unum sextarium auene(avena). Insuper ibidem octo denarois et tres obulus
alter ibidem triginta denarios et obulum et duos sextarios auene
Item ibidem octo denarios et tres obulum
Ibidem de aliis bonis quindecim denarios et unum quadrantem alter ibidem tres obulum 
Roylf rode 12 Denare und 1 Quadrant
der Andere ebenso 30 Denare und 7 Quadranten und 1 Schoppen Hafer Obendrein ebenso 8 Denare und 3 Obulus
der andere ebenso 30 Denare und 1 Obulus und 2 Schoppen Hafer
Ferner ebenso 8 Denare und 3 Obulus
Dasselbe vom anderen Gut 15 Denare und 1 Quadrant der Andere enbenso 3 Soli¬dus und 1 Obulus 

Zur Zeit der Äbtissin Guda gab es also schon mindestens 2 Höfe zu Roylfrade, von denen einer dem Derner Hof zins- und kurmödig war. Die Heberolle aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts nennt: "Tilkinus filius Nicholai Xllden et quadrantem apud roylfrode" (Tilkinus Nicholais Sohn, 12 Denare und 1 Quadrant bei Roylfrade).

Um den Roylfrader Hof bildeten sich im Laufe der Jahrhunderte einige Absplisse und Katstellen, aus denen eine kleine Ortschaft mit dem Namen Roylfrade (später Rülfrath) entstand. Das Land wurde vom Gerresheimer Stift verpachtet, zu Erbpacht oder zu Lehen gegeben, wobei letzterem Eigentum aus Gewohnheitsrecht folgte.

Da alle Höfe ursprünglich nur "zu Roylfrade" genannt wurden, ist eine Differenzierung der einzelnen Gebäude oft sehr schwer, und es unterlaufen leicht Verwechslungen. Häufig ist man auf Vermutungen angewiesen.

Heute ist die Bezeichnung Roylfrade oder Rülfrath für die Höfe, die einen großen Teil der Gemeinde Ludenberg ausmachten, nicht mehr geläufig.

a) Hansenhof

Der Hansenhof führte bis in dieses Jahrhundert hinein die Bezeichnung Rülfrather (Roylfrader) Hof. Er war ein Lehnshof des Stiftes Gerresheim und dem Derner Hof zinspflichtig.

Im Jahre 1448 kauften Ernken Kalde gen. Jäger und seine Frau Bilgen (Arndt u. Sybilla) von den Eheleuten Godert Witlaer von Neuß und Buen, Crachts Tochter von Roylfrade, deren Gut zu Roylfrade, genannt "Crachtshof".
Im gleichen Jahr erwarb das Ehepaar von Görd von Linnep das sogenannte "Meyselingsgut" (Kreuzbrüder Drf. H. S2).
Arndt Kalde gen. Jäger ist uns von 1435 bis 1448 als Gerresheimer Schöffe, sowie von 1443 und 1445 als Richter des Amtes Mettmann bekannt. Eine Urkunde vom 12.5.1448 berichtet über eine Erbteilung des Schöffen Arndt Kalde und seines Sohnes Godhart, bei der es sich neben dem Haus zum Damme am Kornmarkt zu Gerresheim auch um Güter zu Roylfrath handelte (JB Kanzlei und Geh. Rat.Nr. 7b Formelbuch S72).

Im Jahre 1461 erwarb die Kanonie der Kreuzbrüder von den Eheleuten Johann und Anna Philipps den Roylfrader Hof, vorher "Meyselings und Crachtsgut" genannt.

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Im folgenden Jahr fügte Herzog Gerhard die einzelnen Teile des Roylfrather Hofes zu einem Hof zusammen, dem späteren Hansenhof. Ebenso wurde im Jahre 1462 den Eheleuten Philipps ein Gulden Erbrente bewilligt. (Kreuzbr. HS2).

Die Kreuzbrüder, die bis zur Säkularisierung mit dem Hansenhof belehnt waren, verpachteten ihn an Halfmänner, die für die Bewirtschaftung des Hofes zuständig waren. Am Derner Hofgericht nahmen in der Regel die Patres der Kreuzbrüder teil. So vermerkt das Zinsregister im Jahr 1504, daß Wilhelm Straytken, Pater der Kreuzbrüder, mit dem "Creutzbroderhof zu rulfraide" belehnt worden sei und eine Abgabe von 5 Solidus und 1 Denar zu zahlen habe.

In den Jahren 1508 und 1540 wird das "guidt wynthouel, d (at) est d(er) cruytzbrode hoff zo roilfraid" genannt. Mit ihm wurde 1522 Dederich, Peters Sohn up aapt ,behandigt, der auch 1540 als Lehnsmann des einmalig erwähnten "muyghe hoiff zo roilfraidt" genannt wird. Wahrscheinlich war die Zusammenlegung der beiden Höfe noch nicht endgültig vollzogen worden. Danach erscheint in den Registern nur noch der "Kreuzbrüderhof zu Roylfrath", dessen Zinsabgaben im Laufe der Zeit von 5 Solidus 1 Denar auf 31 Heller festgelegt wurden. Leider wurden keine weiteren Halfmänner mehr genannt.

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Als Besitzer des Lehnshofes, hatten die Behandigten Kreuzbrüder auch am Mannkammergericht in Gerresheim zu erscheinen, wohin sie den Fahrzins von 1 Sümmer Hafer und 20 Heller zu entrichten hatten.
Am 13.12.1620 schlossen die Kreuzbrüder einen Pachtvertrag mit den Eheleuten Hans Mosch und Cäcilie. Hans Mosch und seine 2. Frau Stingen (Christine) sind im ältesten Taufbuch St. Margaretha als Eltern von 3 Täuflingen zwischen 1635 und 1640 eingetragen.

Eine jährliche Abgabe an den Pastor zu Gerresheim haftete auf einem Stück Kirchenland, das Hans Mosch gepachtet hatte. Wahrscheinlich wurde der Hof nach seinen Vornamen Hansenhof genannt.

Sein Nachfolger war am 12.1.1646 Diederich Mosch, Halfmann von Homerich, wahrscheinlich Johanns Sohn aus 1. Ehe, der den Roylfrather Hof 1648 von den Kreuzbrüdern auf 12 Jahre pachtete. Diedrich, verheiratet mit Eisgen, wurde im Jahre 1650 als Vater einer Tochter angegeben. Nach seinem Tod übernahm seine Frau Elisabeth von Homberg, sowie Heinrich und Carlo vom Neuhaus, die Pacht am 1.6.1661. In der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde der Hof im Volksmund auch Moschenhof genannt, ist aber mit dem heutigen Moschenhof nicht identisch.

Vom 16.2.1665 und ab dem 20.6.1678 waren Godert Pütz und seine 2. Ehefrau Guda Kouliss (Kuhles) Inhaber der Pacht. Gord Pütz war in ersterEhe mit der Düsseldorferin Eva von Goltzheim verheiratet gewesen und hatte mit ihr das "Coehaus (?) in Gerresheim bewohnt.

Das Schatz und Lagerbuch des Amtes Mettmann gibt im Jahr 1670 an, daß der Hansenhof von einem Halbmann mit 2 Pferden bewirtschaftet würde und den Kreuzbrüdern zuständig war.

Ursula Pütz (T.V.Godert) heiratete Friedrich vom Rolland (x1660) Sohn von Ott und Tringen auf dem Rolland. Das Ehepaar schloß am 18.2.1692 einen Pachtvertrag über den Hansenhof, der 1715 und nochmals 1724 verlängert wurde.

Nach dem Zehntregister des Pastorats in Gerresheim bezahlte der Half mann Friedrich Rolland im Jahre 1719 von einem gepachteten Banden vor der Steinwegpforte 8 Rthr und 1 Viertel (ca. 7 Pfund) Butter.

Auf dem Hansenhof wurden in den Jahren 1687 bis 1708 die 10 Kinder des Ehepaares Rolland geboren.
Am 17.2.1743 wurde der Pachtvertrag zwischen den Kreuzbrüdern und den Eheleuten Dietrich vom Rolland (x1694) und Catharina Coenen (Cürten?) abgeschlossen, dem eine Verlängerung am 18.7.1755 folgte. Damit blieb der Hof in der Bewirtschaftung der Familie.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Flächeninhalt von 120 Morgen. Die jährliche Pacht betrug 12 Malter Hafer, 5 Malter Wintergerste, 2 Malter Weizen und 1/2 Malter Erbsen. Daneben wurden die Pächter verpflichtet, jährlich ein "feistes" Kalb, einen dreijährigen "mass-messigen" Ochsen oder statt dessen 3 Rthr, ein "feistes" Schwein von 200 Pfund (wobei ein Mehrgewicht mit einem Dreier pro Pfund vergütet wurde) und 1000 Pfund Steinkohlen frei in den Convent zu liefern, außerdem noch jährlich 5 Viertel (35 Pfund) Butter und anstatt "Sattertags Käse" Eierkäse und Baurkäse, noch 15 Pfund Butter, 150 Eier, 12 junge Hühner, einen Sack Rüben, die Hälfte des Obstes, 3 Fuhren Schanzen und das Klüppelholz. Zu Neujahr mußte der Pächter dem zeitlichen Prior alljährlich einen Dukaten in Gold verehren, 40 Reichstaler zu 80 Albus kölnisch, an den Convent, auch "pro juribus" an den Prior 4 Rthr, an den Subprior und die übrigen Capitularen je 2 Rthr zahlen, außerdem noch an das Gasthaus des Convents 2 Viertel und an die Herren im Refekorium 2 Portionen Wein, samt 2 Braten oder stattdessen ein Kalb liefern.
Im Jahre 1755 haftete zu Gunsten der Küsterei in Gerresheim eine jährliche Abgabe von 5 Sürnmer Hafer, 20 Heller, 20 Rader Albus, 3 1/3 Becher Futterhafer, 2 1/2 Becher Gerste, 3 Becher Roggen und 1 Becher Weizen auf den Hof, die am St. Andreastag beim Pastorat in Gerresheim zu entrichten waren.
Ferner war, wie in den meisten Pachtverträgen der damaligen Zeit, vertraglich festgelegt, daß die Pächter alle Gebäude, Wege und Hecken in gutem Zustand erhalten mußten, bei Neubauten die Materialien unentgeldlich anfahren und den Bauarbeitern Kost und Trank geben mußten.

Die Ehe von Theodor Rolland blieb wahrscheinlich kinderlos.

Der nächste Pachtvertrag stammt vom 18.2.1767. An diesem Tag pachten Catharina Cürten und Anton vom Rolland den Hansenhof. Wahrscheinlich hatte Catharina Cürten, nach dem Tod ihres Mannes, ihren Schwager (x1701) auf den Hof geholt. Ob die beiden heirateten, ist nicht bekannt.

In der Zeit, in der Theodor vom Rolland den Hof bewirtschaftete, brannte er ab. Dessen Wiederaufbau kostete 430 Rthr, die die Kreuzbrüder dem Stift ersetzen mußten. Die noch heute stehenden Hofgebäude sind also jetzt ca. 200 Jahre alt.

Nach der Säkularisierung wurde der Hof, der nur noch 33 Morgen Flächeninhalt hatte, dem Bergischen Schulfonds zu Eigentum überwiesen, dem er auch heute noch gehört und von Pächtern bewirtschaftet wird. Anfang dieses Jahrhunderts wurde er an die Familie Tackenberg verpachtet. Heute wird er von der Familie Kuhles bewirtschaftet. Er ist somit einer der letzten Rülfrather Höfe, die noch heute einen landwirtschaftlichen Betrieb haben.

Quellen:
HStAD Stift Gerr. Akte 9; Kreuzbrüder Akte 39

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b) Keienhof und Jüngskeshof
Ein Hof zu Rülfrath gehörte schon im 15. Jahrhundert dem Liebfrauenstift zu Düsseldorf und war dem Derner Hof zinspflichtig, da er einst zu den Besitzungen des Stiftes Gerresheim gezählt hatte. Ein Nachtrag des 15. Jahrhunderts in der Demer Heberolle lautet:
"Item bona cannonicorum de Dusseldorp XXVII den" (Ebenso der Hof des Kanoniker von Düsseldorf 27 Denare).
Nach den Derner Gerichtsprotokollen war im Jahre 1504 der Kanoniker Hynrich Moenheim mit dem "hols hoff zo rulfraid" behandigt und mußte einen Jahreszins von 30 Denaren und einem Obulus bezahlen.

Im Jahre 1508 wurde Dederich von Vergaas (Viehgasse in Gerresheim) mit dem Hof belehnt, der 1513 und 1514 als Diderich zo rulfraid 2 Albus Jahreszins beim Gericht ablieferte. Leider wird weiterhin im Zinsregister der folgenden Jahre nur der "Capittelshof von Duysseidorp zo rolfraid" genannt. 1523 wurde Ailf Bleckman, Kanoniker von Düsseldorf neuer Lehnsträger, der auch noch im Jahre 1540 aufgeführt wurde.Danach verschwindet der Hof aus den Protokollen bzw. Zinsregistern.

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Mit ziemlicher Sicherheit war gegen Mitte des 16. Jahrhunderts Peter Keyen Bewirtschafter des Hofes. Er und seine Frau nahmen am 10. von der Äbtissin Felicitas von Eberstein den halben Baumgarten vom Viehhof in Erbpacht, der "Manten garten" genannt wurde. Laut Mannkammergerichtsprotokoll (Liber feudalium) lieferte er für diese 3 Morgen Land bis 1593 4 Hühner nach Gerresheim

Von dem Düsseldorfer Stiftsgut wurde am 23.6.1573 ein Viertel abgetrennt und vom Stift Düsseldorf an Johann Keyen, Peters Sohn und Stingen seine Ehefrau vergeben. Er wurde Jüngskeshof genannt.

Da Johann das "Jüngskes" von Peter Keien war, erklärt sich die Entstehung des Namens von selbst. Ich fand keinen Hinweis darauf, daß der Name von "Junckershof° abgeleitet wurde.

Der Rest des Hofes behielt den Namen Keienhof.Beide Höfe wurden bis Mitte des 17.Jahrhunderts von der Familie Keyen bewirtschaftet.Der Mantengarten blieb als Gerresheimer Lehen beim Keienhof.Nach dem Tod Peters erbte 1594 sein Sohn Johann Keyen, der im Liber feudalium bis 1632 mit "Fahrzins" eingetragen wurde, das Lehen.ln den folgenden Jahren bis 1725 wurde nur noch der"Keienhof" als Zinszahler protokolliert. Der Pachtvertrag des Stiftes Düsseldorf mit Johann Keyen und Ehefrau ist leider undatiert.

Um das Jahr 1635 starb Johann Keyen, und das älteste Taufbuch von St.Margaretha nennt 1638 die Taufe einer Tochter von Peter und Gertrud auf Keyenhof. Bei Peter handelte es sich sehr wahrscheinlich um einen Sohn Johanns. Peter Keyen, Halfmann auf Keyenhoff, wird noch bis 1675 als Pate genannt.
Zu den Gebäuden des Hofes zählte noch ein Kothen, in dem 1660 Peter im Häußchen im Kayenhoff und Ehefrau Helene lebten.
Ferner tritt "Joisten von Homberg" wohnhaft auf Keyenhoff als Pate auf.

Das Schatz- und Lagerbuch des Amtes Mettmann von 1670 beschreibt den Kayenkotthen als schatz¬und steuerbar. Er wurde von einem Halbmann (ohne Pferd) bewohnt und war der "Kleinschaft "zu Düsseldorf" zuständig.
Die Ländereieudes "Jüngsgeshof" waren im gleichen Jahr so groß, daß sie 2 Pferde zum Pflügen nötig hatten.
Der Jüngskeshof hatte sich also im Laufe der Zeit zu dem größeren Hof entwickelt und wurde von einem Halbmann des Düsseldorfer Kapitels bewirtschaftet . Wahrscheinlich waren einige Umstrukturierungen der Ländereien vorausgegangen.

Am 4.3.1619 schlossen Adolf Zobbe und seine Frau Lissgen (Elisabeth) einen Pachtvertrag über den Jüngskeshof mit dem Stiftskapitel auf 12 Jahre.
Laut Aufzeichnungen des Gerresheimer Taufbuches waren von 1638 bis 1642 Derich Korn und Merich Hex (Theodor und Mechtild) Pächter des Jüngskeshofes. Derich Korn, der aus dem "Hof im Vorst" stammte, wird mit nur 1. Ausnahme, unter dem Namen Derich Jüngskes oder Derich zu Roylfrath geführt. Der Ehe entsprossen 4 Kinder in den Jahren 1638 bis 1644. Nach Derichs Tod ging seine Frau eine 2. Ehe mit Leonard vom Rolland ein . Der Pachtvertrag des Stiftes Düsseldorf mit dem Ehepaar wurde am 12.12.1653 unterzeichnet. Nachdem auch dieser Ehe Kinder entstammten, heiratete Leonard vom Rolland Catharina von der Straten. Die Pachtverträge wurden am 12.12.1678 und 9.7.1682 auf das Ehepaar ausgestellt (wieder 4 Kinder).

Sohn Caspar Wilhelm vom Rolland (aus der 2. Ehe der Mechtild Hex) lebte bis mindestens 1740 auf dem Jüngskeshof.
Im Jahr 1777 werden in den Pachtverträgen Peter Kouliss (Kuhles) und Maria Clevershaus als Inhaber der Pacht genannt. Sie bewirtschafteten zugleich den Hubbelrather Hof.

Quellen:
HStAD Stift Düsseldorf Akte